Allgemeine Geschäftsbedingungen für Mare-Shop in Reutte
Gültig für den Verkauf von gebrauchter Ware.
Die in dem Geschäft “MaRe-Shop” ausgestellten und käuflich zu erwerbenden Waren wurden vor Ort käuflich erworben. Es handelt sich ausschließlich um Gebrauchtwaren, die übliche Gebrauchsspuren aufweisen und die
nur auf Ihre Funktionsfähigkeit hin untersucht wurden.
Es werden keine weitergehende Zusagen über die besichtigte Funktionsfähigkeit hinaus abgegeben, insbesondere werden über die gesetzlichen Gewährleistungsregeln und die nachfolgenden
Allgemeinen Verkaufsbedingung hinaus keine Zusagen, Zusicherungen und Garantien, insbesondere keine Beschaffenheit- und/oder Haltbarkeitsgarantien abgegeben.
§1 Geltungsbereich
1.1. Für die Geschäftsbeziehungen zwischen “MaRe-Shop in Reutte“,
Inhaber Rene Berkhout, Obermarkt 44, 6600 Reutte” – nachfolgend “MaRe-Shop” genannt – und Käufern gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB´s).
Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen erkennt “MaRe-Shop” nicht an und widerspricht ihnen hiermit ausdrücklich.
1.2. Die Verkaufsbedingungen gelten für jeden zwischen der “MaRe-Shop” und dem Käufer abgeschlossenen Vertrag über den Verkauf von gebrauchten Gegenständen, Waren, elektrischen Geräten und Spielen.
1.3. Die Verkaufsbedingungen werden Bestandteil jedes zwischen dem ” MaRe-Shop ” und dem Käufer geschlossenen Vertrags und gelten mit Abschluss des Kaufvertrages als angenommen.
1.4. Alle Vereinbarungen, die zwischen dem ” MaRe-Shop ” und dem Käufer im Zusammenhang mit den Kauf getroffen werden, sind auf dem Kaufbeleg / Quittung oder in dem Kaufvertrag, diesen Bedingungen und einer etwaigen Auftragsbestätigung des Verkäufers schriftlich niedergelegt.
1.5. Die Gebrauchtwaren werden ausschließlich an Verbraucher im Sinne des § 13 BGB verkauft.
§2 Vertragsinhalt / Funktionsfähigkeit
2.1. Der Käufer erwirbt ausschließlich gebrauchte Waren. Diese Waren sind von dem ” MaRe-Shop ” käuflich durch Dritte innerhalb der Warenannahme erworben.
2.2. Die Gebrauchtwaren weisen dem Alter und dem üblichen Gebrauch entsprechende Gebrauchsspuren auf. Sie weisen daher einen entsprechenden Abnutzungszustand auf. Sie sind nicht neu, können jedoch unbenutzt und/oder Original verpackt sein. Über die vor Ort bestehende Funktionstüchtigkeit hinaus werden von dem ” MaRe-Shop ” keine Zusicherungen und/oder Garantien abgegeben.
2.3. Der Käufer hat sich bei Erwerb und Erhalt der Gebrauchtwaren von der Funktionstüchtigkeit überzeugt und erkennt diese mit Abschluss des Kaufes an.
2.4. Die Waren werden von dem ” MaRe-Shop ” nicht ausgeliefert. Der Käufer hat selbst für deren Abtransport zu sorgen.
§3 Preise / Zahlungsbedingungen
3.1. Die Preise sind Bruttopreise, das heißt, die Mehrwertsteuer ist im Preis enthalten.
3.2. Der Kaufpreis ist sofort vor Ort fällig und in bar oder per elektronischem Zahlungsverfahren zu zahlen.
3.3. Im Falle, dass die Ware nicht sofort durch den Käufer mitgenommen und abtransportiert werden kann, wird die Möglichkeit der Reservierung für einen vorher vereinbarten Zeitraum, maximal 3 Werktage eingeräumt.
3.4. Die Kaufsache bleibt bis zur Vollständigen Bezahlung im Eigentum des
” MaRe-Shop ” (Eigentumsvorbehalt).
3.5. Ware die vom Käufer bereits angezahlt wurde, gilt als reserviert.
Die Reservierung in diesem Falle besteht bis zur vollständigen Bezahlung und dem Abtransport durch den Käufer, maximal jedoch 7 Werktage.
§4 Umtausch
4.1. Der ” MaRe-Shop ” gewährt seinen Kunden die Möglichkeit auf einen Umtausch bei Kleidung und Schuhe innerhalb von 3 Tagen gegen Vorlage der Quittung oder des Kaufbeleges.
4.2. Alle Artikel die nicht Kleidung und Schuhe sind, werden vom Umtausch ausgeschlossen.
4.3. Der Umtausch erfolgt nur gegen andere Ware oder Gutschrift.
§5 Reservierung / Nichtabholen der Ware / Rücktritt
5.1. Wird auf Wunsch des Kunden eine Ware für einen Tag reserviert, so erlischt die Reservierung am Folgetag 18.00 Uhr.
Die Reservierung stellt ein Entgegenkommen und lediglich eine Gefälligkeit des ” MaRe-Shop ” dar.
5.2. Wird die Ware trotz Reservierung verkauft oder kommt diese zu Schaden, so erwachsen dem Kunden hieraus keine Rechte auf Schadensersatz.
5.3. Wird eine Ware durch Anzahlung reserviert, bekundet der Käufer seine Kaufabsicht und willigt in die damit verbundene Pflicht zum Kauf innerhalb einer Woche.
5.4. Wird diese Pflicht nach Ablauf der Frist nicht erfüllt, erlischt die Reservierung für den Artikel. Eine Rückerstattung der geleisteten Anzahlung ist dann ausgeschlossen.
5.5. Wird die Kaufabsicht innerhalb der Frist widerrufen, erhält der Käufer seine Anzahlung nach Vorlage des Belegs ausbezahlt.
§6 Gewährleistung / Haftung
6.1. Die Gebrauchtware weist übliche Gebrauchs- und Nutzungsspuren auf. Diese stellen keine Mängel dar, die eine Gewährleistung nach sich ziehen.
6.2. Ist die Kaufsache mit einem Mangel behaftet, so besteht zunächst nur ein
Nacherfüllungsanspruch im Sinne einer Nachbesserung. Eine Nachbesserung im Sinne einer Nachlieferung ist infolge des Zustands als Gebrauchtwaren
unmöglich.
6.3. Schlägt die Nachbesserung mehr als zwei Mal fehl, so hat der Käufer das Recht, von dem Vertrag zurück zu treten oder aber den Kaufpreis angemessen zu mindern. Der Ersatz vergeblicher Aufwendungen ist ausgeschlossen, wenn kein Nacherfüllungsanspruch gegenüber dem „MaRe-Shop“ geltend gemacht wurde und die Nachbesserung fehlschlug. Eine Nachbesserung gilt mit dem dritten vergeblichen Versuch als fehlgeschlagen.
6.4. Von jeglicher Gewährleistung ausgeschlossen sind: Funktionsuntüchtigkeit durch entsprechenden Abnutzungszustand, Fehler, die durch Beschädigung, falsches Aufstellen, falschen Anschluss oder falsche Bedienung durch den Käufer verursacht werden, schlechte Empfangsqualität durch ungünstige Empfangsbedingungen oder mangelhafte Antennen, Beeinträchtigung des Empfangs und Betriebs durch äußere Einflüsse, nachträgliche Änderung der
Empfangsbedingungen.
6.5. Im Falle, dass der Käufer vom Vertrag zurücktritt, hat er die Kaufsache Zug-um-Zug gegen Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer angemessenen Gebrauchsentschädigung beim ” MaRe-Shop ” zurück zu geben.
6.6. Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate und beginnt mit Übergabe der Kaufsache. Danach sind jedwede Gewährleistungsansprüche des Käufers ausgeschlossen.
6.7. Schadensersatzansprüche zu den nachfolgenden Bedingungen wegen des Mangels kann der Käufer erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist. Das Recht des Käufers zur Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatzansprüchen zu den nachfolgenden Bedingungen bleibt davon unberührt.
6.8. Der ” MaRe-Shop ” haftet uneingeschränkt nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von ihm, seinen gesetzlichen Vertretern oder seinen Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die
von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden, sowie für alle Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist des Verkäufers, seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen.
6.9. Eine weitergehende Haftung des ” MaRe-Shop ” ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen; dies gilt insbesondere auch für deliktische Ansprüche oder Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen statt der Leistung. Soweit die Haftung des ” MaRe-Shop ” ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
§7 Schlussbestimmung
7.1. Ergänzungen, Aufhebungen und Nebenabreden des Kaufvertrags bedürfen der Schriftform.
§8 Gerichtsstand
8.1. Ist der Vertragspartner ein Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird als ausschließlicher Gerichtsstand der Geschäftssitz von ” MaRe-Shop ” für alle Ansprüche, die sich aus oder aufgrund dieses Vertrages ergeben,
vereinbart. Gleiches gilt gegenüber Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Österreich haben oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort
außerhalb von Österreich verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
Gerichtstand Reutte
§9 Salvatorische Klausel
9.1. Sind einzelne Klauseln unwirksam, so bleiben im Übrigen die anderen Klauseln bestehen, insbesondere wird nicht der gesamte Vertrag unwirksam.